Wie wird der städtische Haushalt aufgestellt?

Die Stadtverwaltung stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf. Dieser enthält alle geplanten Erträge und Aufwendungen, sowie alle Ein- und Auszahlungen. Die genaue Höhe muss in Form einer Satzung beschlossen werden. Das bedeutet, dass die Verwaltung eine Rechtsvorschrift erlassen muss, die unter anderem folgende Punkte enthält:

  • Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen
  • Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
  • Höhe der Liquiditätskredite
  • Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)

Bis zum Beschluss dieser Satzung durch den Rat der Stadt Langenhagen ist es jedoch ein langer Weg.

Im Frühjahr werden alle Organisationseinheiten gebeten mitzuteilen, welche Einnahmen und Ausgaben sie für das kommende Jahr erwarten. Diese Zahlen werden dann innerhalb der Verwaltung mehrfach überprüft und hinterfragt. Daraus entsteht dann der Entwurf des Haushaltsplans. Dieser wird durch den Bürgermeister im Herbst an die Ratsmitglieder verteilt. Anschließend wird darüber in den Fraktionen und Fachausschüssen ausführlich beraten. Hierbei hat jeder Ausschuss die Möglichkeit, dem Rat Änderungsempfehlungen zu geben.

 

Die Sitzungen finden öffentlich statt. Damit kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner an den Beratungen teilnehmen und in den Einwohnerfragestunden Fragen stellen. Die Änderungsvorschläge werden dann in der Politik diskutiert. Nach Abschluss aller Beratungen beschließt der Rat in der Regel zum Jahresende den Haushaltsplan und damit, in welcher Höhe Haushaltsmittel für welchen Zweck im folgenden Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Anschließend wird der Haushalt durch die Kommunalaufsicht geprüft. Wenn die Kommunalaufsicht die Genehmigung erteilt hat, wird der Haushalt in der Zeitung veröffentlicht und für sieben Tage öffentlich im Rathaus zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf dieser Frist tritt er schließlich in Kraft und die Organisationseinheiten können mit ihren Maßnahmen beginnen.

Den Haushaltsplan 2017 der Stadt Langenhagen finden Sie im Internet auf www.langenhagen.de unter:
Die Stadt \ Rathaus und Verwaltung \ Finanzen und ist dort erstmalig auch als interaktiver Haushalt einsehbar.