Kommunalen Fahrradbeauftragten einstellen

Sport
Langenhagen (Kernstadt)
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nicht beraten
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Angesichts der zunehmenden Akzeptanz des Alltagsradverkehrs in Langenhagen (bisher liegt der Verkehrsanteil [leider erst] bei etwa 13%) und des Bemühens, den Anteil um ein wesentliches zu erhöhen, halte ich die Einstellung eines Fahrradbeauftragten in der Stadtverwaltung Langenhagen für erforderlich.

Ein in der Verwaltung integrierter Fahrradbeauftragter hat weitaus größere Möglichkeiten, auf politischer Ebene (in Zusammenarbeit mit der hiesigen ADFC-Ortsgruppe) fahrradaffine Interessen durchzusetzen, oder zumindest bei Ausschusssitzungen auf die Tagesordnung
zu bringen.

Die Tätigkeit eines Fahrradbeauftragten gibt der gesamten Thematik mehr Schwung.

Das wäre mein Vorschlag.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Ansatz, fahrradaffinen Interessen von Einwohner/innen in politischen Beratungen Gehör zu verschaffen, ist nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat der Rat entschieden, ein Mitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC, Ortsgruppe Langenhagen) als beratendes Mitglied im Verkehrs- und Feuerschutzausschuss der Stadt aufzunehmen, welches in den Beratungen seinen Sachverstand einbringt. Die Verwaltung sieht deshalb keine Notwendigkeit, im Haushalt eine Planstelle für eine/n Fahrradbeauftragte/n zu schaffen. Um der Thematik gleichwohl „mehr Schwung“ zu geben, könnte der Rat, nach dem Vorbild der Stadt Wilhelmshaven (75.000 Einwohner/innen) zusätzlich eine/n ehrenamtliche/n Fahrradbeauftragte/r bestellen. Für die Ausübung der Tätigkeit würde der/die Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung der Abgeordneten, der Ortsratsmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Langenhagen erhalten.

Kommentare

Diesen Vorschlag halte ich für sehr sinnvoll.

Rudi Eifert, Langenhagen

Man muss ja evtl keine zusätzliche Stelle schaffen, schon aus Kostengründen. Aber ein/e Mitarbeiter/in in angemessener Hierarchieebene in Langenhagens Verwaltung sollte diese Funktion ausüben (aber nicht der Bürgermeister oder der Stadtbaurat!). Dazu gehört dann allerdings, dass diese Person auch an den Planungen mitwirkt und Vorschlagskompetenz hat.