Bei den Aufgaben der Stadtverwaltung muss zwischen zwei Arten unterschieden werden. Zum einen gibt es die sogenannten Pflichtaufgaben und zum anderen die freiwilligen Aufgaben. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben ist die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet. Ein Beispiel für eine solche Aufgabe ist die Aufstellung einer leistungsfähigen und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Feuerwehr. Hierbei hat der Gesetzgeber die Kommunen dazu verpflichtet, Auszahlungen zu leisten, unabhängig davon, ob sie dies wollen oder nicht. Ein weiteres Beispiel ist die Aufrechterhaltung von Schulen.
Wenn die Aufgaben erfüllt werden müssen, kann dabei überhaupt eingespart werden? Grundsätzlich kann auch bei Pflichtaufgaben eingespart werden. Der Gesetzgeber schreibt zwar die Erfüllung der Aufgabe vor, allerdings überlässt er den Umfang der Aufgabenerfüllung den Kommunen. Nehmen wir als Beispiel den Betrieb von Schulen. Die Gemeinde muss Schulen bereitstellen. Sie kann allerdings frei darüber entscheiden, wie die Schulen ausgestattet werden, beispielsweise ob es Computer in jedem Klassenraum gibt oder nicht.
Weiterhin gibt es noch die freiwilligen Aufgaben. Für freiwillige Aufgaben bestehen keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. Beispiele für freiwillige Aufgaben sind Zuschüsse an Vereine oder auch an Einrichtungen im kulturellen Bereich. Mit freiwilligen Aufgaben lässt sich das Gemeinwohl fördern und prägen. Damit einhergehend steigert sich die Attraktivität der Stadt. Der Aufwand für freiwillige Aufgaben ist dabei jedoch immer abhängig von der finanziellen Situation der Stadt. Da freiwillige Aufgaben nicht gesetzlich vorgegeben sind, lässt sich bei ihnen natürlich einfacher und schneller sparen als bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben.