Nach der mittelfristigen Finanzplanung für 2018 plant die Stadt Langenhagen ordentliche Erträge von insgesamt 162.291.737 €.
Die ordentlichen Aufwendungen stehen den Erträgen gegenüber und betragen in 2018 162.335.229 €. Daraus ergibt sich in 2018 ein Fehlbetrag in Höhe von 43.492 €.
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen. Einzahlungen bedeuten Einnahmen in Form von Bar- und Buchgeld (Bankguthaben), Auszahlungen demzufolge Ausgaben in Form von Bar- und Buchgeld. Der Finanzhaushalt wird dabei in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil sind die Ein- und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit dargestellt. Dazu gehören beispielsweise Steuerreinzahlungen und Personalauszahlungen. Der zweite Teil stellt die Ein- und Auszahlungen für investive Zwecke dar. Zum einen kann die Stadt Langenhagen beispielsweise Zuwendungen vom Land Niedersachsen für Investitionstätigkeit erhalten. Definitionsgemäß würde man in dem Falle von Einzahlungen für investive Zwecke sprechen. Andererseits stellen Auszahlungen für Baumaßnahmen, beispielsweise für den Bau von Schulgebäuden, sogenannte Auszahlungen für investive Zwecke dar. Im dritten Teil befinden sich Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit. Dazu gehören die Kreditaufnahme und die Tilgung der Kredite.
Die investiven Einzahlungen des Finanzhaushaltes betragen im Jahr 2018 5.790.400 €. Auszahlungen für investive Zwecke sind 2018 in Höhe von 75.785.484 € geplant.